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Systematische Videoüberwachung zur Beschaffung von Beweismitteln unzulässig

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2006/253RdW 2006, 273 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 16 ABGB, § 1328a ABGB

§ 13 Abs 2 IPRG, § 48 Abs 1 IPRG

Eine verdeckte, systematische und identifizierende Videoüberwachung mit Bildaufzeichnung stellt stets einen Eingriff in die Privatsphäre des Überwachten dar, gegen den grundsätzlich mit Unterlassungsklage vorgegangen werden kann. Identifizierend ist die Überwachung bereits dann, wenn aufgezeichnete Personen nachträglich bestimmbar sind.

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