Auf der Grundlage der Judikatur des EuGH sowie der Besteuerungsgrundsätze der OECD hat Österreich vorgesehen, dass Veräußerungsgewinne von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nur insoweit in Österreich steuerpflichtig sind, als die Wertzuwächse auf die Ansässigkeit des Beteiligungsinhabers in Österreich entfallen. Demgemäß besteuert Österreich nur jene Beteiligungsgewinne, die der zeitlichen Ansässigkeit in Österreich zuzuordnen sind. Laut einem Bericht des schwedischen Nachrichtenradios „Ekot“ vom 18. 4. 2006 soll dieses Steuerschlupfloch im vergangenen Jahr zu einem Boom (Plus von 40 %) bei Übersiedelungen von schwedischen Steuerflüchtlingen nach Österreich vor Unternehmensveräußerungen geführt haben.