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Parteistellung von Massegläubigern bei Rechnungslegung des Masseverwalters

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2006/225RdW 2006, 221 Heft 4 v. 18.4.2006

§ 81 Abs 1 KO und § 81 Abs 3 KO, §§ 121 ff KO

Auch den Massegläubigern kommt bei der Rechnungslegung des Masseverwalters im Zusammenhang mit behaupteten Gemeinschaftsschäden Parteistellung zu. Sie können daher die Rechnungslegung bekämpfen und den Beschluss darüber anfechten.

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