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Fällung des Berufungsurteils trotz Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens - Nichtigkeit

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2006/224RdW 2006, 220 Heft 4 v. 18.4.2006

§ 7 Abs 1 KO, §§ 181 ff KO

§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO

Ein nach Erhebung der Berufung, aber vor Entscheidung des Berufungsgerichtes eröffnetes Schuldenregulierungsverfahren hat verfahrensunterbrechende Wirkung ex lege (§ 7 Abs 1 KO), sodass ein dennoch gefälltes Urteil mit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO behaftet ist. Trotz Verfahrensunterbrechung ist die Revision zulässig, wenn im Rechtsmittel (ua auch) der Verstoß gem § 7 Abs 1 KO ausdrücklich releviert und geltend gemacht wird.

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