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Unerbetene Telefonwerbung: Beurteilung nach § 1 UWG

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2006/219RdW 2006, 218 Heft 4 v. 18.4.2006

§ 101 TKG 1997, § 107 TKG 2003

§ 1 UWG

Das nunmehr im TKG 1997 bzw TKG 2003 verankerte, ausdrückliche Verbot von Anrufen zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers („cold calling“) schließt die weitere unmittelbare Beurteilung nach § 1 UWG nicht aus. Als Fall sittenwidrigen „Anreißens“ begründet unerbetene Telefonwerbung einen (unmittelbaren) Verstoß gegen § 1 UWG.

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