§ 879 Abs 1 ABGB
Die Vereinbarung eines Entgelts für ein vom Kunden nicht angefordertes Downloadvolumen ist, sofern dieses nicht der Sphäre des Kunden entspringt, sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB. Im Falle der Verrechnung eines unaufgefordert übermittelten Downloadvolumens muss der Provider nachweisen, dass dieses auf dem Kl zuzurechnende Downloadvorgänge zurückzuführen ist.