Im Falle der Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder ex lege auf den Erwerber über, und zwar unabhängig von § 3 Abs 2 AVRAG und dessen Auslegung.
OGH 26.01.2006, 8 ObA 7/05w .