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Sittenwidriger Bruch einer Exklusivvertriebsvereinbarung wegen hochwasserbedingten Betriebsstillstandes

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/196aRdW 2006, 193 Heft 4 v. 18.4.2006

Besteht zwischen einem Stoffproduzenten und einem Händler eine Exklusivvertriebsvereinbarung, aufgrund derer der Produzent auch erhebliche Investitionen in die Produktionsanlagen vorgenommen hat, liegt ein sittenwidriger Vertragsbruch des Händlers vor, wenn dieser wegen eines hochwasserbedingten Stillstandes des Produktionsbetriebes den Lieferanten wechselt.

OGH 24.01.2006, 4 Ob 202/05t .

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