Verschuldet ein überlassener AN einen Arbeitsunfall im Beschäftigerbetrieb, wodurch eine Stammarbeiterin des Beschäftigerbetriebs verletzt wird, hat der Schadenersatz leistende Leiharbeitnehmer keinen Regressanspruch gegen seinen AG (= Überlasser).
OGH 06.04.2005, 9 Ob A 80/04m