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Kein Regress gegen Überlasser bei vom Leiharbeitnehmer verursachten Personenschäden im Beschäftigerbetrieb

ArbeitsrechtJudikatur DienstnehmerhaftungRdW 2006/164RdW 2006, 173 Heft 3 v. 15.3.2006

Verschuldet ein überlassener AN einen Arbeitsunfall im Beschäftigerbetrieb, wodurch eine Stammarbeiterin des Beschäftigerbetriebs verletzt wird, hat der Schadenersatz leistende Leiharbeitnehmer keinen Regressanspruch gegen seinen AG (= Überlasser).

OGH 06.04.2005, 9 Ob A 80/04m

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