Der Kaufvertrag über eine Deponie enthält folgende Klausel: Der Verkäufer leistet dafür Gewähr, dass bisher nur deponiegenehmigtes Material abgelagert wurde und haftet für eventuelle Altlasten. Dabei handelt es sich um eine echte Garantie, die den Verkäufer verpflichtet, verschuldensunabhängig Schadenersatz in Geld zu leisten, wenn im Übergabezeitpunkt ohne Genehmigung deponierte Materialien vorhanden waren.