vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung von Ansprüchen aus einer echten Garantie

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2006/135RdW 2006, 147 Heft 3 v. 15.3.2006

Der Kaufvertrag über eine Deponie enthält folgende Klausel: Der Verkäufer leistet dafür Gewähr, dass bisher nur deponiegenehmigtes Material abgelagert wurde und haftet für eventuelle Altlasten. Dabei handelt es sich um eine echte Garantie, die den Verkäufer verpflichtet, verschuldensunabhängig Schadenersatz in Geld zu leisten, wenn im Übergabezeitpunkt ohne Genehmigung deponierte Materialien vorhanden waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!