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Kein Schadenersatz für Unternehmen, die Strafzölle infolge der EU-Bananenregelung leisten mussten

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2006/133RdW 2006, 147 Heft 3 v. 15.3.2006

Art 1 ff VO (EWG) 404/93

§ 1295 ABGB

Jene europäischen Unternehmen, die einen Schaden dadurch erlitten haben, dass die USA aufgrund der Einfuhrregelung der EG für Bananen Strafzölle für europäische Produkte eingehoben haben, können von der Gemeinschaft keinen Schadenersatz geltend machen. Mangels rechtwidrigen Verhaltens der Organe der Gemeinschaft scheidet eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Organe aus.

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