Art 1 ff VO (EWG) 404/93
§ 1295 ABGB
Jene europäischen Unternehmen, die einen Schaden dadurch erlitten haben, dass die USA aufgrund der Einfuhrregelung der EG für Bananen Strafzölle für europäische Produkte eingehoben haben, können von der Gemeinschaft keinen Schadenersatz geltend machen. Mangels rechtwidrigen Verhaltens der Organe der Gemeinschaft scheidet eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Organe aus.