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Änderung der 6. MWSt-RL - ermäßigte Mehrwertsteuersätze

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/124eRdW 2006, 129 Heft 3 v. 15.3.2006

Mit einer Änderung der RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL) wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auch auf die Lieferung von Fernwärme einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden (Art 12 Abs 3 lit b 6. MWSt-RL). Weiters wird die Geltungsdauer der versuchsweise eingeführten ermäßigten Sätze für arbeitsintensive Dienstleistungen bis zum 31. 12. 2010 verlängert (Art 28 Abs 6 6. MWSt-RL). Die RL ist am 22. 2. 2006 in Kraft getreten und gilt ab 1. 1. 2006. RL 2006/18/EG des Rates vom 14. 2. 2006; ABl L 51 vom 22. 2. 2006 S 12.

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