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Eintragung von grenzüberschreitenden Verschmelzungen in Handelsregister

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2006/86RdW 2006, 89 Heft 2 v. 15.2.2006

Art 43 EG, Art 48 EG

Es liegt ein Verstoß gegen Art 43 EG und Art 48 EG vor, wenn die Eintragung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung in das nationale (hier: deutsche) Handelsregister generell verweigert wird, während die Eintragung einer Verschmelzung ohne Auslandsbezug möglich ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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