Das Auslesen von Funksignalen, die von Mobilfunkstationen ausgesendet werden und nicht für die Allgemeinheit bzw den Nutzer des Mobiltelefons bestimmt sind, zum Zwecke des Betriebs eines Mobiltelefon-Ortungssystems ist sittenwidrig iSd iSd § 1 UWG, weil eine glatte Übernahme einer fremden Leistung vorliegt. OGH 15.09.2005, 4 Ob 113/05d.