§ 6 Abs 1 Z 14 UStG und § 6 Abs 1 Z 16 UStG, § 6 Abs 2 UStG
Eine nationale Rechtsvorschrift, die die Umsätze gemeinnütziger Sportvereine generell von der Steuer befreit und dabei das Recht dieser Sportvereine beschränkt, für eine Besteuerung der Vermietungs- und Verpachtungsumsätze zu optieren, überschreitet dann das den Mitgliedstaaten eingeräumte Ermessen,