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Geschäftsführerhaftung bei Lohnzahlungen aus privaten Mitteln - deutsche Rechtsprechung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/121RdW 2006, 128 Heft 2 v. 15.2.2006

§ 38 Abs 3 dEStG, § 41a Abs 1 dEStG

§ 69 dAO

Auch bei Zahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf die von der GmbH geschuldeten Löhne aus seinem eigenen Vermögen - ohne unmittelbare Berührung der Vermögenssphäre der Gesellschaft und ohne dieser gegenüber dazu verpflichtet zu sein - selbst erbringt, hat er dafür zu sorgen, dass die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

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