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VwGH: Bücher und Skripten keine Neben- leistung zum Fahrschulunterricht

SteuerrechtRdW 2006/114RdW 2006, 124 Heft 2 v. 15.2.2006

Insb die Veränderung der Verbrauchergewohnheiten führt dazu, dass nunmehr der Verkauf von Büchern und Skripten in einer Fahrschule nicht mehr als Nebenleistung zum Fahrschulunterricht angesehen wird. Daher Steuersatz von bloß 10 %.

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