Entgegen der früheren Verwaltungspraxis sind Optionsgeschäfte einschließlich geschriebene Optionen Spekulationsgeschäfte iSd § 30 EStG. Für Optionsgeschäfte, die aber außerhalb der Spekulationsfrist abgewickelt werden, sehen die EStR 2000 Rz 6611 die Besteuerung als sonstige Leistung nach § 29 Z 3 EStG vor.