An Stelle eines steuerpflichtigen Abtretungspreises steuerfreie Gewinnausschüttungen zu zahlen, wurde vom Finanzamt nicht anerkannt. Der VwGH bestätigte die Entscheidung.
An Stelle eines steuerpflichtigen Abtretungspreises steuerfreie Gewinnausschüttungen zu zahlen, wurde vom Finanzamt nicht anerkannt. Der VwGH bestätigte die Entscheidung.