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Manteltatbestand erfasst nicht Verluste des Mantelkaufjahres

SteuerrechtRdW 2006/105RdW 2006, 107 Heft 2 v. 15.2.2006

Die Wirkungen des Manteltatbestandes nach § 8 Abs 4 Z 2 KStG erfassen nach Ansicht des VwGH nicht mehr die Verluste des Mantelkaufjahres.

Sachverhalt

Eine GmbH machte in der K-Erklärung 1999 einen Verlustvortrag aus 1998 geltend.

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