§ 149d BSVG
Auch im Bereich der bäuerlichen Unfallversicherung ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit abstrakt zu beurteilen, sodass bei der Beurteilung der Auswirkungen eines Arbeitsunfalls auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten alle dem Versehrten zumutbaren Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - und somit unabhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf (hier: als Landwirt) - zu berücksichtigen sind.