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Türkischer Arbeitnehmer - freier Zugang zum Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Haftstrafe

ArbeitsrechtJudikatur AusländerbeschäftigungRdW 2006/101RdW 2006, 104 Heft 2 v. 15.2.2006

Art 6 ARB 1/80, Art 14 ARB 1/80

Ein türkischer Staatsangehöriger, der nach 4 Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis hat, verliert dieses Recht - und das entsprechende Aufenthaltsrecht - nicht allein deswegen, weil er während seiner - auch mehrjährigen - Inhaftierung keine Beschäftigung ausübt.

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