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Kurzfristige Beschäftigung von Ausländern - keine Geringfügigkeit der Schuld

ArbeitsrechtJudikatur AusländerbeschäftigungRdW 2006/100RdW 2006, 103 Heft 2 v. 15.2.2006

§ 21 VStG

§ 3 AuslBG, § 28 AuslBG

1. Die in § 21 Abs 1 VStG für das Absehen von der Verhängung einer Strafe vorgesehenen Voraussetzungen, nämlich dass das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind, müssen beide kumulativ vorliegen; liegt auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist die Anwendbarkeit dieser Bestimmung nicht gegeben.

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