Das EStG 1988 lässt Anlaufverluste von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern als Sonderausgabe zu. Lehre und Rechtsprechung lehnen eine Berücksichtigung jedoch ab, wenn ein bestehender Betrieb erworben und ohne größere Veränderungen weitergeführt wird. Der Unabhängige Finanzsenat hat einen aus einem Erwerb einer freiberuflichen Kanzlei resultierenden Verlust dennoch anerkannt, weil die Verlustsituation mangels Übernahme von Forderungen bei weiter laufenden Fixkosten nahezu „zwangsläufig“ war1). Darüber hinaus hat er sich auch kritisch mit dem traditionellen Verständnis von Anlaufverlustsituationen auseinander gesetzt.