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Einheitliche Streitpartei - Günstigkeitsprinzip, Rechtsmittelfristen

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2006/27RdW 2006, 25 Heft 1 v. 20.1.2006

§ 14 ZPO, § 38 ZPO, § 133 ZPO, § 395 ZPO, § 396 ZPO

§ 825 ABGB

Die bekl Mitmieter bilden nur hinsichtlich des Räumungsbegehrens - nicht aber hinsichtlich des Begehrens auf Zahlung des rückständigen Mietzinses - eine einheitliche Streitpartei.

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