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U-Bahnbau - Aufkündigung wegen eines öffentlichen Interesses

WirtschaftsrechtJudikatur Miet- & WohnrechtRdW 2006/13RdW 2006, 18 Heft 1 v. 20.1.2006

§ 30 Abs 1 MRG

Der Mietvertrag kann nach der Generalklausel des § 30 Abs 1 MRG wegen eines qualifizierten öffentlichen Interesses aufgekündigt werden, wenn der Vermieter eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt für eine Vermietergesellschaft, an der eine Körperschaft öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt ist.

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