ASVG § 255
EG: Art 12
Selbst wenn einem ständig im Ausland wohnhaften Versicherten ein Übersiedeln oder Auspendeln nach Österreich wegen seines eingeschränkten Leistungskalküls nicht mehr zumutbar ist, sind bei Inanspruchnahme einer Leistung aus der österreichischen Pensionsversicherung (hier: Invaliditätspension) die Verweisungsmöglichkeiten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt entscheidend.