RL 93/13/EWG : Art 1 ff
Enthält eine Schiedsvereinbarung eine missbräuchliche Klausel zu Lasten des Verbrauchers, hat das nationale Gericht im Rahmen des Verfahrens über die Aufhebung des Schiedsspruchs auch dann die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung zu prüfen und den Schiedsspruch aufzuheben, wenn der Verbraucher die Nichtigkeit der Schiedsklausel nicht bereits im Schiedsverfahren, sondern erst im Verfahren der Aufhebungsklage eingewandt hat.