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Exekution einer Fremdwährungsschuld durch Zwangsversteigerung

WirtschaftsrechtJudikatur ExekutionsrechtRdW 2006/701RdW 2006, 767 Heft 12 v. 15.12.2006

EO §§ 133, 137

1. Euro-JuBeG: Art I § 5 Abs 3

Die betriebene Fremdwährungsschuld muss bereits im Antrag auf Exekution durch Zwangsversteigerung in Euro umgerechnet werden, wenn sie auf die Währung eines EU- bzw EWR-Drittstaats lautet.

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