EO §§ 133, 137
1. Euro-JuBeG: Art I § 5 Abs 3
Die betriebene Fremdwährungsschuld muss bereits im Antrag auf Exekution durch Zwangsversteigerung in Euro umgerechnet werden, wenn sie auf die Währung eines EU- bzw EWR-Drittstaats lautet.
EO §§ 133, 137
1. Euro-JuBeG: Art I § 5 Abs 3
Die betriebene Fremdwährungsschuld muss bereits im Antrag auf Exekution durch Zwangsversteigerung in Euro umgerechnet werden, wenn sie auf die Währung eines EU- bzw EWR-Drittstaats lautet.