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Gewerbeangestellte - Verfall von Mehr- und Überstunden bei vereinbartem Zeitausgleich

ArbeitsrechtJudikatur KollektivvertragsrechtRdW 2006/659RdW 2006, 712 Heft 11 v. 15.11.2006

KollV-Gewerbeangestellte: § 5 AZG: § 19f Abs 2

1. Da die KollV-Partner des Rahmen-KollV für Gewerbeangestellte in dessen § 5 nur Überstunden und nicht auch Mehrstunden regeln wollten, gilt die ebenfalls in § 5 KollV enthaltene Verfallsbestimmung nur für Überstunden, nicht aber für Mehrstunden von Teilzeitbeschäftigten.

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