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Erhöhung des Basiszinssatzes mit 11. 10. 2006

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/630eRdW 2006, 673 Heft 11 v. 15.11.2006

Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67 % ergeben sich mit Wirkung vom 11. 10. 2006 folgende Zinssätze:

§ 205 Abs 2 BAO - Zinssatz für Anspruchszinsen:

4,67 %

§ 212 Abs 2 BAO - Stundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten:

7,17 %

§ 212a Abs 9 BAO - Aussetzungszinsen:

4,67 %

§ 9 Abs 5 BEinstG - Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe:

6,67 %

§ 49a ASGG - Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen:

10,67 %

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