Der Umstand, dass der Gesetzgeber Eltern von Mehrlingskindern durch ein erhöhtes Kinderbetreuungsgeld verstärkt unterstützt, zwingt ihn nach Ansicht des VfGH aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht, eine Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes auch bei - wenn auch kurz - nacheinander erfolgten Geburten vorzusehen. Dass einer Person, die in relativ knappem zeitlichen Abstand hintereinander zwei Kinder zur Welt gebracht hat, nur das einfache Kinderbetreuungsgeld für das zweitgeborene Kind zusteht, ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich. VfGH 4. 10. 2006, G 43/06,G-44/06.