ABGB § 154 Abs 3
PSG § 3, § 9 Abs 1 Z 5, § 33 Abs 2 und Abs 3
Der Stifter kann zwar auf seine Stifterrechte, nicht aber auf seine Stifterstellung verzichten. Folglich kommt auch eine Streichung in der Stiftungsurkunde nicht in Betracht.
ABGB § 154 Abs 3
PSG § 3, § 9 Abs 1 Z 5, § 33 Abs 2 und Abs 3
Der Stifter kann zwar auf seine Stifterrechte, nicht aber auf seine Stifterstellung verzichten. Folglich kommt auch eine Streichung in der Stiftungsurkunde nicht in Betracht.