§ 97 Abs 1 lit b BAO, § 16 Abs 1 Z 5 AbgEO - Bei der vom Abgabenschuldner hier behaupteten mündlichen Zusicherung des Finanzamtsvorstandes im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, „die Belastung meines Grundstückes in ca 5 Jahren zurückzunehmen und die monatlichen Eintreibungen einzustellen“, handelt es sich um nicht mehr als eine völlig unverbindliche Vorhabensankündigung.
VwGH 15.06.2005, 2001/13/0173