§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG und § 25 Abs 2 EStG - Eignet sich ein Beamter des Landes Vorarlberg aufgrund von Sicherheitslücken innerhalb des Vergabesystems der Sozialhilfegelder unter Missbrauch der ihm verliehenen Amtsgewalt neben seinem Gehalt zusätzliche Einkünfte in Höhe von insgesamt rund 31 Mio S an, so sind diese erlangten Vorteile den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen.
VwGH 30.06.2005, 2002/15/0087