§ 18 Abs 6 EStG, § 8 Abs 4 Z 2 KStG - Ein dem Verlustabzug schädlicher Mantelkauf liegt im Falle einer Änderung der wirtschaftlichen Strukturen der Körperschaft über einen längeren Zeitraum (hier: 5 Jahre) und erst anschließender Änderung der Gesellschafterstrukturen auch dann noch vor, wenn die einzelnen Schritte der sukzessiven Strukturänderung in einem inneren bzw planmäßigen Zusammenhang stehen.