§ 49 Abs 1 ASVG
§ 10 UrlG
Die Übertragung eines Urlaubsanspruchs auf den neuen DG anstelle der Zahlung einer Urlaubsersatzleistung widerspricht nicht dem Günstigkeitsprinzip und ist daher arbeitsrechtlich zulässig. Wurde diese Vereinbarung nicht nur zum Schein abgeschlossen, ist die GKK nicht zur Nachforderung von SV-Beiträgen für eine Urlaubsersatzleistung unter Hinweis auf das „Anspruchsprinzip“ berechtigt.