Die Vorgesellschaftsproblematik ist auch im Arbeits- und Sozialrecht von Bedeutung. Für während des Vorgesellschaftsstadiums beschäftigte Arbeitnehmer ist die Kapital-Vorgesellschaft und nicht einer der geschäftsführenden Gesellschafter Dienstgeber iSd ASVG. Für ausständige Versicherungsbeiträge in die Voll- bzw Arbeitslosenversicherung haftet daher auch diese und nicht der geschäftsführende Gesellschafter.