vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Außer-Kraft-Treten des Schiedsvertrags nach Rücktritt eines Schiedsrichters

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2005/628RdW 2005, 549 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 577 ZPO, § 583 Abs 2 Z 2 ZPO

§ 879 ABGB

Während der Schiedsvertrag gem § 583 Abs 2 Z 2 ZPO außer Kraft tritt, wenn ein (nach-)ernannter Schiedsrichter die Erfüllung seiner Aufgaben verweigert, ist nach einem Rücktritt aus triftigem Grund ein neuer Schiedsrichter zu bestellen (hier: der Vorsitzende des SchiedsG trat zurück, nachdem er die vom Schiedsvertrag geforderte Qualifikation als Rechtsanwalt durch Zurücklegung der Rechtsanwaltschaft verloren hatte).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!