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Darlegungspflicht des Frachtführers über Umstände in seiner Sphäre

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2005/617RdW 2005, 542 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 184 ZPO, § 272 ZPO

§ 184 ZPO ist jene Vorschrift, die als maßgebliche Grundlage für die (prozessuale) Darlegungspflicht des Frachtführers über Umstände in seiner Sphäre - bzw allgemeiner: die Aufklärungsobliegenheit der nicht beweisbelasteten Partei (= Frachtführer) über dem Gegner (= Absender) nicht zugängliche Tatsachen - heranzuziehen ist.

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