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Rechtzeitigkeit der Mängelrüge im UN-Kaufrecht

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/610RdW 2005, 539 Heft 9 v. 15.9.2005

Art 27 UN-K, Art 39 UN-K

Im UN-Kaufrecht wahrt der Käufer sein Recht, sich auf die Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er die Mängelrüge rechtzeitig absendet. Das Verlustrisiko trägt der Verkäufer.

OGH 24.05.2005, 4 Ob 80/05a

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