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Die neue Kronzeugenregelung im Kartellrecht

WirtschaftsrechtRA Dr. Johannes Peter GruberRdW 2005/607RdW 2005, 535 Heft 9 v. 15.9.2005

Ab 1. 1. 2006 gibt es im österreichischen Kartellrecht erstmals eine so genannte Kronzeugenregelung: Dem Kartellmitglied, das das Kartell als erstes den Behörden anzeigt und ihnen bei der Aufklärung hilft, wird die Geldbuße erlassen. Nachdem Geldbußen bis zu 10 % des letzten Jahresumsatzes möglich sind, ist das eine nicht unerhebliche Bevorzugung.

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