Ab 1. 1. 2006 gibt es im österreichischen Kartellrecht erstmals eine so genannte Kronzeugenregelung: Dem Kartellmitglied, das das Kartell als erstes den Behörden anzeigt und ihnen bei der Aufklärung hilft, wird die Geldbuße erlassen. Nachdem Geldbußen bis zu 10 % des letzten Jahresumsatzes möglich sind, ist das eine nicht unerhebliche Bevorzugung.