§ 1009 ABGB
§ 71 AktG, § 97 AktG
Liegt hinsichtlich der Bürgschaftserklärung einer AG zur Sicherung von Pensionsansprüchen ihrer Vorstandsmitglieder ein einstimmiger zustimmender Beschluss des Aufsichtsrates vor, stellt die danach erfolgte Unterfertigung der Bürgschaftserklärung seitens der AG durch den Vorstand kein unzulässiges In-Sich-Geschäft dar.