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Unterbrechung der Verjährung durch Ratenvereinbarung

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/547RdW 2005, 484 Heft 8 v. 16.8.2005

§ 1497 ABGB

Eine Ratenvereinbarung (die ein zumindest deklaratives Anerkenntnis ist) unterbricht die Verjährung. Ob es sich um eine volle oder reine Stundung handelt (bei der reinen Stundung wird bloß die Geltendmachung der Forderung aufgeschoben), macht keinen Unterschied.

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