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Schadensminderungspflicht - keine Obliegenheit zur Vertrags-auflösung nach Vertragsbrüchigkeit des Vertragspartners

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/541RdW 2005, 482 Heft 8 v. 16.8.2005

§ 863 ABGB, § 936 ABGB, §1295 ABGB, §1304 ABGB

Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sein Recht auf Vertragsauflösung auszuüben und sich einen anderen Vertragspartner zu suchen, um den Schaden zu mindern bzw zu verhindern, der aufgrund eines Vertragsbruchs des Schädigers entsteht.

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