Gleichbleibende Höhe des IESG-Zuschlags seit 1998: Angesichts der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds scheint die von 1998 bis 2005 gleich gebliebene Höhe des IESG-Zuschlags gesetzwidrig zu sein. Ebenso bestehen Bedenken betreffend Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Verwendung von Fondsmitteln für den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger und die PVA der gewerblichen Wirtschaft. VfGH 09.03.2005, B 205/04 ua.