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VfGH-Prüfungsbeschlüsse

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/533aRdW 2005, 461 Heft 8 v. 16.8.2005

Gleichbleibende Höhe des IESG-Zuschlags seit 1998: Angesichts der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds scheint die von 1998 bis 2005 gleich gebliebene Höhe des IESG-Zuschlags gesetzwidrig zu sein. Ebenso bestehen Bedenken betreffend Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Verwendung von Fondsmitteln für den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger und die PVA der gewerblichen Wirtschaft. VfGH 09.03.2005, B 205/04 ua.

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