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Kommunalsteuerbefreiung einer Pensionsabfindung auch ohne „Übertritt in den Ruhestand“

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/526RdW 2005, 460 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 5 Abs 2 lit a und b KommStG, § 67 Abs 8 lit e EStG - Für die Kommunalsteuerbefreiung einer - nach § 67 Abs 8 EStG versteuerten - Pensionsabfindung ist es nicht erforderlich, dass der Dienstnehmer nach der Beendigung des zu Grunde liegenden Dienstverhältnisses auch seine persönliche Berufslaufbahn abschließt und kein neues Dienstverhältnis mehr eingeht.

VwGH 11.05.2005, 2002/13/0017

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