§ 2 Abs 5 Z 2 UStG, Rz 463 VereinsRL, Pkt 25.1. LRL 1997 - Die erlassmäßigen Regelungen der Rz 463 VereinsRL und des Punktes 25.1. LRL 1997, wonach bei unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetrieben einer gemeinnützigen Körperschaft in der Regel von einer nichtunternehmerischen Tätigkeit ausgegangen werden könne (Liebhabereivermutung), entbehren der normativen Grundlage. Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann gemäß § 6 LVO nämlich nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs 2 LVO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen.